Meine Leistungen

Schadensgutachten

Ein Schadensgutachten hat den Zweck, Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerichen Versicherung zu belegen und geltend zu machen. Es ist ein schriftlicher Nachweis über die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug und zudem ein Beweisdokument. 

Bei einem unverschuldetem Unfall oder einer unverschuldeten Beschädigung an Ihrem Fahrzeug ist die Erstellung des Gutachtens kostenlos. 

Um Ihre Ansprüche bei einem Schadensverursacher durchzusetzen ist ein Gutachten eine wichtige Voraussetzung. 


Wertgutachten

Das Wertgutachten dient zur unabhängigen und realistischen Ermittlung des aktuellen Marktwertes Ihres Fahrzeugs.


Kostenvoranschläge

Der Kostenvoranschlag wird bei einem Bagatellschaden angewendet, bei dem die Reparaturkosten von rund 750 Euro nicht überschritten werden.

Es wird zur Beweissicherung für die Versicherung verwendet um gegenüber dem Verursacher den Schaden bzw. dessen Höhe geltend zu machen.

Vor Gericht hat der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Eigenschaft.


Reparaturbestätigung

Bei der Schadensregulierung und nach der Reparatur empfiehlt es sich, das Fahrzeug bei einem KFZ-Sachverständigen vorzuführen. 

Es wird überprüft ob die Rechnungsstellung der Werkstatt mit den tatsächlich durchgeführten Arbeiten übereinstimmt.

Hinzu kommt, dass die Reparaturbestätigung als Nachweis für den Nutzungsausfall bei der Versicherung eingereicht werden kann.